Das Jugendschutzgesetz hat den Zweck, Kinder und Jugendliche (Minderjährige / unter 18-Jährige) vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit und in den Medien zu schützen.
Beschreibung
Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche stärken und schützen, indem es bestimmte Aktivitäten und Handlungen in der Öffentlichkeit sowie den Medienkonsum an bestimmte Altersstufen bindet. Dabei hilft das Gesetz Eltern auch bei der verantwortungsbewussten Erziehung ihrer Kinder.
Die einzelnen Regelungen des Gesetzes richten sich in erster Linie an Erwachsene und nicht an die Kinder und Jugendlichen selbst. Adressaten sind die Erwachsenen, insbesondere Gewerbetreibende und Veranstalter, denen Orientierung gegeben wird und die auf ihre Verantwortung gegenüber Jugendlichen hingewiesen werden.
Das Jugendschutzgesetz hat die Schwerpunkte:
- Jugendschutz in der Öffentlichkeit
- Jugendschutz im Hinblick auf Tabak und Alkohol
- Jugendschutz im Bereich der Medien
Die Eltern müssen aber nicht alles erlauben, was das Gesetz erlaubt.
Der Begriff Jugendarbeitsschutz steht für politische Maßnahmen zum personenbezogenen Schutz von Kindern und Jugendlichen im Erwerbsleben. Der Jugendarbeitsschutz ist damit sowohl ein Teilbereich des Arbeitsrechts bzw. des Arbeitsschutzes als auch des Jugendschutzes.
Ansprechpartner: Arno Schönhöfer
Angebote
Jugendschutz und Jugendarbeitsschutz bei der Jugendförderung Landau in der Pfalz:
- Auskünfte, Beratung, Genehmigungen und Stellungsnahmen
- Jugendschutzkontrollen
- Prävention
- Seminare und Schulungen
- Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsamt