Zuschüsse

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden Zuschüsse für die außerschulische Jugendbildung und Jugendarbeit sowie für die Jugendtreffs freier Träger gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Zuschüsse besteht nicht. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach den „Richtlinien für die Gewährung von Jugendpflegemitteln der Stadt 76829 Landau in der Pfalz“ in der jeweils aktuellen Fassung.

Ansprechpartnerin: Tamara Kirsch

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Ab 01.01.2023 geltende Richtlinien:

Anträge sind nur gültig mit dem folgenden Formular:
Antrag für Freizeiten, Fahrten, Lager, Seminare, Schulungen und Kinderferienwochen:

Bei allen Anträgen ist eine Kurzbeschreibung der Maßnahme beizufügen.