Es gibt keine gesetzliche Regelungen, ob Eltern ihren Kindern Taschengeld geben müssen und wie viel. Taschengeld ist aber wichtig, damit Kinder und Jugendliche frühzeitig lernen, mit Geld umzugehen. So müssen sie selbst entscheiden, was sie sich leisten können und was nicht, und tragen dafür auch die Verantwortung.
Die Höhe des Taschengeldes ist in erster Linie davon abhängig, über welches Einkommen die Eltern verfügen. Wird z.B. ein Elternteil arbeitslos, müssen unter Umständen auch die Kinder zurückstecken.
Natürlich ist die Höhe des Taschengeldes auch danach zu bemessen, welche Ausgaben die Kinder und Jugendlichen davon bestreiten sollen. Dabei sollte das Taschengeld altersgemäß gestaffelt werden. Weil Kinder bis zum zehnten Lebensjahr selten einen ganzen Monat finanziell planen können, ist zunächst eine wöchentliche Auszahlung sinnvoll. Später sollten Kinder dann auch längere Perioden finanziell überschauen lernen.
Es gibt aber Orientierungswerte für Taschengeld. So empfiehlt der Beratungsdienst Geld und Haushalt des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes in Anlehnung an die Empfehlung von Jugendämtern:
Alter/Jahre Betrag in €
Unter 6 Jahre 0,50 bis 1,00 Euro/Woche
6 Jahre 1,00 bis 1,50 Euro/Woche
7 Jahre 1,50 bis 2,00 Euro/Woche
8 Jahre 2,00 bis 2,50 Euro/Woche
9 Jahre 2,50 bis 3,00 Euro/Woche
10 Jahre 15,00 bis 17,50 Euro/Monat
11 Jahre 17,50 bis 20,00 Euro/Monat
12 Jahre 20,00 bis 22,50 Euro/Monat
13 Jahre 22,50 bis 25,00 Euro/Monat
14 Jahre 25,00 bis 30,00 Euro/Monat
15 Jahre 30,00 bis 37,50 Euro/Monat
16 Jahre 37,50 bis 45,00 Euro/Monat
17 Jahre 45,00 bis 60,00 Euro/Monat
18 Jahre 60,00 bis 75,00 Euro /Monat
(Stand: September 2017)
Taschengeld ist in erster Linie für die Tasche bestimmt, nicht für größere Anschaffungen. Es soll in eigener Verantwortung ausgegeben werden. Taschengeld soll solange bezahlt werden, wie kein eigenes regelmäßiges Einkommen zur Verfügung steht. Geringes Geld für Zeitungsaustragen oder kurzfristige Ferienjobs sollten nicht unmittelbar zur Taschengeldkürzung führen.
Budgetgelt: Zusätzlich kann es ab 14 Jahre sinnvoll sein, schrittweise ein Budget für z.B. Kleidung/Schuhe, Schulmaterial, Bus/Bahn, Essen außer Haus, Handy/Internet, Kosmetik/Pflege zu vereinbaren.
Weitere Informationen gibt es in verschiedenen Broschüren der Sparkassen und bei den folgenden Internetseiten:
Informationen zum sogenannten Taschengeldparagraphen (BGB § 110) gibt es hier:
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