Taschengeld

Es gibt keine gesetzliche Regelungen, ob Eltern ihren Kindern Taschengeld geben müssen und wie viel. Taschengeld ist aber wichtig, damit Kinder und Jugendliche frühzeitig lernen, mit Geld umzugehen. So müssen sie selbst entscheiden, was sie sich leisten können und was nicht, und tragen dafür auch die Verantwortung.

Die Höhe des Taschengeldes ist in erster Linie davon abhängig, über welches Einkommen die Eltern verfügen. Wird z.B. ein Elternteil arbeitslos, müssen unter Umständen auch die Kinder zurückstecken.

Natürlich ist die Höhe des Taschengeldes auch danach zu bemessen, welche Ausgaben die Kinder und Jugendlichen davon bestreiten sollen. Dabei sollte das Taschengeld altersgemäß gestaffelt werden. Weil Kinder bis zum zehnten Lebensjahr selten einen ganzen Monat finanziell planen können, ist zunächst eine wöchentliche Auszahlung sinnvoll. Später sollten Kinder dann auch längere Perioden finanziell überschauen lernen.

Es gibt aber Orientierungswerte für Taschengeld. So empfiehlt das Deutsche Jugendinstitut:

Alter/Jahre Betrag in €

Unter 6 Jahre 1,00 bis 2,00 Euro/Woche
6 Jahre 2,00 bis 2,50 Euro/Woche
7 Jahre 2,50 bis 3,00 Euro/Woche
8 Jahre 3,00 bis 3,50 Euro/Woche
9 Jahre 3,50 bis 4,00 Euro/Woche

10 Jahre 22,00 bis 22,50 Euro/Monat
11 Jahre 22,50 bis 25,00 Euro/Monat
12 Jahre 25,00 bis 27,50 Euro/Monat
13 Jahre 27,50 bis 30,00 Euro/Monat
14 Jahre 30,00 bis 40,00 Euro/Monat
15 Jahre 40,00 bis 50,00 Euro/Monat
16 Jahre 50,00 bis 60,00 Euro/Monat
17 Jahre 60,00 bis 70,00 Euro/Monat*
18 Jahre 70,00 bis 75,00 Euro /Monat*

*Für Jugendliche ab 16 Jahren, die wirtschaftlich ganz von ihre Eltern abhängig sind (z.B. Schüler:Innen)

(Stand: September 2024)

Taschengeld ist in erster Linie für die Tasche bestimmt, nicht für größere Anschaffungen. Es soll in eigener Verantwortung ausgegeben werden. Taschengeld soll solange bezahlt werden, wie kein eigenes regelmäßiges Einkommen zur Verfügung steht. Geringes Geld für Zeitungsaustragen oder kurzfristige Ferienjobs sollten nicht unmittelbar zur Taschengeldkürzung führen.

Budgetgelt: Zusätzlich kann es ab 14 Jahre sinnvoll sein, schrittweise ein Budget für z.B. Kleidung/Schuhe, Schulmaterial, Bus/Bahn, Essen außer Haus, Handy/Internet, Kosmetik/Pflege zu vereinbaren.

Weitere Informationen gibt es in verschiedenen Broschüren der Sparkassen und bei den folgenden Internetseiten:

Familienhandbuch.de

Eltern.de

Informationen zum sogenannten Taschengeldparagraphen (BGB § 110) gibt es hier:

Wikipedia.de

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