Die Jugendförderung Landau verwaltet die Landauer Graffiti-Börse und versucht somit die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern einerseits und die Sprayer-Szene andererseits zusammen zu bringen.

Die Jugendförderung ist deswegen immer auf der Suche nach geeigneten Übungswänden im gesamten Stadtgebiet, die den Sprayern zur Verfügung gestellt werden können, damit diese legal ihrer Kunst nachgehen können. Die Sprayer lassen sich im Gegenzug dazu bei der Jugendförderung registrieren und erhalten einen Ausweis, der sie dazu berechtigt, diese Übungswände zu verschönern.

In einem dritten Schritt können sich interessierte Privatpersonen oder Firmen an die Jugendförderung wenden, um Aufträge an die registrierten Sprayer zu vergeben. Die Jugendförderung stellt dann den Kontakt zu den Sprayern her.
Die Graffitibörse leistet somit einen Beitrag zur Legalisierung der Graffitikunst.
Folgende Flächen sind zur Nutzung für registrierte Nutzer*innen freigegeben:
- Widerlagerwände der Unterführung in der Hagenauer Straße.
- Widerlager- und die Pfeilerwände der Queichheimer Brücke.
- Widerlagerwände der Fuß- und Radwegebrücke in der Verlängerung der Siebenpfeiffer Allee.
- Widerlager- und die Stützwände der Straßenbrücke in der Verlängerung der Otto-Kießling-Straße.
- Widerlagerwände der Fuß- und Radwegebrücke über den Birnbach vor dem Aussichtsturm (LGS).
- Stützwände der Rampe zum Aussichtsturm (LGS).
- Widerlagerwände der Brücke der Verbindungsspange unter der K 5 (Umgehung Queichheim). Die Stadt Landau gestattet das Befahren des Feld- und Wirtschaftsweges in der Gemarkung Landau – Queichheim „Schleifwiesen“ (FlSt-Nr.5554-0416/004).
- Skatepark im Sportcampus: Alle senkrechten, von Skatern nicht befahrbaren Flächen.
- Wand am Gummi-Mayer-Gebäude in der Straße Am Großmarkt.
Folgende Regeln sind zu beachten und werden durch die Künstler*innen anerkannt:
- Eine Registrierung kann erfolgen bei der Jugendförderung, Waffenstraße 5, 76829 Landau, Tel.: 06341-135172. Mitzubringen ist ein Personalausweis.
- Ein „Sprayerpass“ zur Legitimation wird für die Dauer des Kalenderjahres ausgestellt. Dieser ist mitzuführen und Ordnungsbehörden oder Polizei auf Verlangen vorzuzeigen.
- Die Satzung der Stadt Landau für das Benutzen der städtischen Wirtschaftswege ist einzuhalten. (einzusehen unter www.landau.de).
- Schäden, die an den Wegen oder an dem Gemeindevermögen sowie Dritte entstehen, sind zu ersetzen.
- Die Haftung der Stadt und den Ortsgemeinden ist ausgeschlossen für alle Schäden, die beim Befahren von Feld- und Wirtschaftswegen entstehen.
- Die Stadt übernimmt keine Haftung für Schäden an Wegen, die durch Naturereignisse oder durch Dritte entstehen.
- Der „Sprayerpass“ ist, abweichend von der Landesordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen sowie Gebührensatzung der Stadt Landau, kostenfrei und beschränkt sich auf das jeweilige Kalenderjahr.
- Alle entstehenden Kunstwerke müssen diskriminierungsfrei sein; nicht erlaubt sind sexistische, menschenfeindliche, rassistische, gewaltverherrlichende und extremistische Darstellungen.
- Es werden immer zuerst die ältesten Kunstwerke übermalt.
- Wir respektieren uns, die Umwelt, achten aufeinander und unterstützen uns gegenseitig.
- Der „Sprayerpass“ kann bei groben Verstößen wieder entzogen werden.
Berichte:
Bericht über Graffiti (Zeit online)
Infografik – Graffiti (Zeit online)
Ansprechparnter: Arno Schönhöfer