Graffiti-Börse

Die Jugendförderung Landau verwaltet die Landauer Graffiti-Börse und versucht somit die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern einerseits und die Sprayer-Szene andererseits zusammen zu bringen.
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Die Jugendförderung ist deswegen immer auf der Suche nach geeigneten Übungswänden im gesamten Stadtgebiet, die den Sprayern zur Verfügung gestellt werden können, damit diese legal ihrer Kunst nachgehen können. Die Sprayer lassen sich im Gegenzug dazu bei der Jugendförderung registrieren und erhalten einen Ausweis, der sie dazu berechtigt, diese Übungswände zu verschönern.
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In einem dritten Schritt können sich interessierte Privatpersonen oder Firmen an die Jugendförderung wenden, um Aufträge an die registrierten Sprayer zu vergeben. Die Jugendförderung stellt dann den Kontakt zu den Sprayern her.

Die Graffitibörse leistet somit einen Beitrag zur Legalisierung der Graffitikunst.

Auf dem Geoportal der Stadt Landau sind auf einer interaktiven Karte alle erlaubten Flächen aufgeführt und sichtbar.

Folgende Flächen sind zur Nutzung für registrierte Nutzer*innen freigegeben:

• [Nr. 1 Geoportal] Skatepark im Sportcampus: Alle senkrechten, von Skatern nicht befahrbaren Flächen. Insbesondere die Rückwand der Halfpipe (Bild: 1).

• [Nr. 2 Geoportal] Widerlager- und die Pfeilerwände der Queichheimer Brücke (Autobrücke L509, Seite Stadt und Seite Queichheim; Bild: 2).

• [Nr. 3 Geoportal] Widerlager- und die Pfeilerwände der Queichheimer Brücke (Autobrücke L509, Seite Stadt und Seite Queichheim; Bild: 3 und 4).

• [Nr. 4 Geoportal] Widerlager- und die Pfeilerwände der Queichheimer Brücke (Autobrücke L509, Seite Stadt und Seite Queichheim; Bild: 5 und 6).

• [Nr. 5 Geoportal] Widerlager- und die Pfeilerwände der Queichheimer Brücke (Autobrücke L509, Seite Stadt und Seite Queichheim; Bild: 7 und 8).

• [Nr. 6 Geoportal] Widerlager- und die Pfeilerwände der Queichheimer Brücke (Autobrücke L509, Seite Stadt und Seite Queichheim; Bild: 9).

• [Nr. 7 Geoportal] Widerlager- und die Pfeilerwände der Queichheimer Brücke (Autobrücke L509, Seite Stadt und Seite Queichheim; Bild: 10).

• [Nr. 8 Geoportal] Widerlagerwände der Brücke der Verbindungsspange unter der K 5 (Umgehung Queichheim; Bild: 11).

• [Nr. 9 Geoportal] Widerlagerwände der Autobahnbrücke A65 an der Queich (Nord- und Südseite; Bild: 12-14). Die Stadt Landau gestattet das Befahren des Feld- und Wirtschaftsweges in der Gemarkung Landau – Queichheim „Schleifwiesen“ (FlSt-Nr.5554-0416/004)

• [Nr. 10 Geoportal] Widerlagerwände der Autobahnbrücke A65 an der Queich (Nord- und Südseite; Bild: 15-17)

• [Nr. 11 Geoportal] Widerlagerwände der Unterführung in der Hagenauer Straße, im Südwestpark (Bild: 18 und 19).

• [Nr. 12 Geoportal] Widerlagerwände der Unterführung in der Hagenauer Straße, im Südwestpark (Bild: 20 und 21

• [Nr. 13 Geoportal] Widerlager- und die Stützwände der Straßenbrücke in der Verlängerung der Otto-Kießling-Straße (Bild: 22 und 23).

• [Nr. 14 Geoportal] Widerlager- und die Stützwände der Straßenbrücke in der Verlängerung der Otto-Kießling-Straße (Bild: 24).

• [Nr. 15 Geoportal] Alle Stützwände der Rampe (innen und außen) zum Aussichtsturm, außer der Westseite (außen) aufgrund der Auftragsarbeit von Till Heim (Aussichtsturm LGS-Gelände; Bild: 25-27).

• [Nr. 16 Geoportal] Alle Stützwände der Rampe (innen und außen) zum Aussichtsturm, außer der Westseite (außen) aufgrund der Auftragsarbeit von Till Heim (Aussichtsturm LGS-Gelände; Bild: 28 und 29).

• [Nr. 17 Geoportal] Widerlagerwände der Fuß- und Radwegebrücke über den Birnbach vor dem Aussichtsturm (LGS Gelände Brücke Birnbach; Bild: 30).

• [Nr. 18 Geoportal] Widerlagerwände der Fuß- und Radwegebrücke über den Birnbach vor dem Aussichtsturm (LGS Gelände Brücke Birnbach; Bild: 31).

• [Nr. 19 Geoportal] Widerlagerwände der Fuß- und Radwegebrücke über den Birnbach vor dem Aussichtsturm (LGS Gelände Brücke Birnbach; Bild: 32).

• [Nr. 20 Geoportal] Widerlagerwände der Fuß- und Radwegebrücke über den Birnbach vor dem Aussichtsturm (LGS Gelände Brücke Birnbach; Bild: 33 und 34).

• [Nr. 21 Geoportal] Widerlagerwände der Fuß- und Radwegebrücke in der Verlängerung der Siebenpfeiffer Allee (Bild: 35).

• [Nr. 22 Geoportal] Widerlagerwände der Fuß- und Radwegebrücke in der Verlängerung der Siebenpfeiffer Allee (Bild: 36).

• [Nr. 23 Geoportal] Wand am Gummi-Mayer-Gebäude in der Straße Am Großmarkt (Bild: 37-42).


Folgende Regeln sind zu beachten und werden durch die Künstler*innen anerkannt:

Eine Registrierung kann erfolgen bei der Jugendförderung, Waffenstraße 5, 76829 Landau, Tel.: 06341-135172. Mitzubringen ist ein Personalausweis.
Ein „Sprayerpass“ zur Legitimation wird für die Dauer des Kalenderjahres ausgestellt. Dieser ist mitzuführen und Ordnungsbehörden oder Polizei auf Verlangen vorzuzeigen. Es ist ausreichend, wenn eine der anwesenden Personen einen „Sprayerpass“ mit sich führt.
Die Satzung der Stadt Landau für das Benutzen der städtischen Wirtschaftswege ist einzuhalten. (einzusehen unter www.landau.de).
Schäden, die an den Wegen oder an dem Gemeindevermögen sowie Dritte entstehen, sind zu ersetzen.
Die Haftung der Stadt und den Ortsgemeinden ist ausgeschlossen für alle Schäden, die beim Befahren von Feld- und Wirtschaftswegen entstehen.
Die Stadt übernimmt keine Haftung für Schäden an Wegen, die durch Naturereignisse oder durch Dritte entstehen.
Der „Sprayerpass“ ist, abweichend von der Landesordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen sowie Gebührensatzung der Stadt Landau, kostenfrei und beschränkt sich auf das jeweilige Kalenderjahr.
Alle entstehenden Kunstwerke müssen diskriminierungsfrei sein; nicht erlaubt sind sexistische, menschenfeindliche, rassistische, gewaltverherrlichende und extremistische Darstellungen.
Es werden immer zuerst die ältesten Kunstwerke übermalt.
Wir respektieren uns, die Umwelt, achten aufeinander und unterstützen uns gegenseitig.
Der „Sprayerpass“ kann bei groben Verstößen wieder entzogen werden.



Berichte:

Ansprechparnter: Arno Schönhöfer